Jährliches Dokument 2006

nach § 10 WpPG der SIMONA AG für die Zeit vom 01.Januar 2006 bis einschließlich 31. Dezember 2006:

 

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die SIMONA AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem Jährlichen Dokument zusammen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die SIMONA AG besteht nicht. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der SIMONA AG angefordert werden. 

 

In der Zeit vom 01. Januar 2006 bis einschließlich 31. Dezember 2006 hat die SIMONA AG folgende Informationen veröffentlicht:


Ad-Hoc Mitteilungen:
30.08.2006 - SIMONA erwirbt Kunststoffgeschäft der Deutschen Holzveredelung Alfons und Ewald Schmeing oHG

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Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben (Directors' Dealings)
06.11.2006 - Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Aktienverkauf  Elke Möller-Bronnenkant
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Dividendenbekanntmachung:
26.06.2006 - Veröffentlichung
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Jahresabschlussbericht (Einzelabschluss) und Lagebericht 2005:

16.05.2006 - Veröffentlichung
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Konzernabschlussbericht und Konzernlagebericht 2005:
16.05.2006 - Veröffentlichung
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Halbjahresbericht 2006:
15.08.2006 - Veröffentlichung
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Einladung zur Hauptversammlung 2006:
16.05.2006 - Veröffentlichung
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Finanzkalender 2006:
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Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen stellen weder ein Angebot zum Erwerb von Aktien der SIMONA AG dar, noch gelten sie als Aufforderung zum Kauf oder zum Handel mit Aktien. Jede Entscheidung zur Investition in Aktien der SIMONA AG muss auf Basis des von der Gesellschaft genehmigten Börsenzulassungsprospektes erfolgen.

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