nach § 10 WpPG der SIMONA AG für die Zeit vom 01.Januar 2007 bis einschließlich 31. Dezember 2007:
Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die SIMONA AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem Jährlichen Dokument zusammen.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen werden, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die SIMONA AG besteht nicht. Soweit ein Dokument nur im Internet veröffentlicht wurde, kann dieses Dokument in gedruckter Form bei der SIMONA AG angefordert werden.
In der Zeit vom 01. Januar 2007 bis einschließlich 31. Dezember 2007 hat die SIMONA
AG folgende Informationen veröffentlicht:
Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen stellen weder ein Angebot zum
Erwerb von Aktien der SIMONA AG dar, noch gelten sie als Aufforderung zum Kauf oder zum Handel mit
Aktien. Jede Entscheidung zur Investition in Aktien der SIMONA AG muss auf Basis des von der
Gesellschaft genehmigten Börsenzulassungsprospektes erfolgen.
SIMONA AG
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