
Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung der SIMONA AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 07. April 2025 die folgende Entsprechenserklärung gemäß
§ 161 AktG abgegeben:
Die SIMONA AG (im Folgenden „SIMONA“) hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 05. April 2024 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen und wird diesen Empfehlungen mit den folgenden Ausnahmen auch künftig entsprechen:
Transparenz und externe Berichterstattung – Empfehlung F.2
Erläuterung: SIMONA veröffentlicht ihren Konzernabschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Aufgrund des definierten Procedere der Abschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.
Vergütung des Vorstands – Empfehlung G.10 Satz 1
Erläuterung: Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden nicht in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt. Dies beruht auf der Erwägung, dass die SIMONA AG keine eigenen Aktien hält, die für eine Gewährung von Aktien der Gesellschaft an die Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen würden. Die Vorstandsmitglieder könnten die gewährten variablen Vergütungsbeträge aufgrund des geringen Streubesitzes und damit verbundenem niedrigem Handelsvolumen auch nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft anlegen. Aufgrund der daraus folgenden, teils erratischen, nicht vom Vorstand zu beeinflussenden Kurssprünge kann aus Sicht des Aufsichtsrats auch eine in sonstiger Weise aktienbasierte Vergütung der Vorstandsmitglieder keine sinnvolle Incentivierungsfunktion haben.
Vergütung des Vorstands – Empfehlung G.10 Satz 2
Erläuterung: Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge können Vorstandsmitglieder bereits nach drei Jahren verfügen. Diese Gestaltung hat sich bei SIMONA aus Sicht des Aufsichtsrats langfristig als praktikabel und ausreichend sowie im Einklang mit den Unternehmenszielen erwiesen. Daher soll dieser Zeitraum im Sinne der Kontinuität der Bemessungsgrundlage für die Zukunft beibehalten werden.
Vergütung des Vorstands – Empfehlung G.11 Satz 2
Erläuterung: Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen eine Möglichkeit, die variable Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern, aktuell nicht vor.
Vergütung des Aufsichtsrats - Empfehlung G.17
Erläuterung: Die Satzung der SIMONA sieht vor, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat besonders vergütet werden. Des Weiteren werden auch Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen gesondert vergütet. Eine separate Vergütung eines Ausschussvorsitzes erfolgt hingegen nicht und wird derzeit auch nicht für erforderlich gehalten.
Kirn, 07. April 2025
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand