Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung der SIMONA AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 05. April 2024 die folgende Entsprechenserklärung gemäß
§ 161 AktG abgegeben:
Die SIMONA AG (im Folgenden „SIMONA“) hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 06. April 2023 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und – seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger – in der Fassung vom 28. April 2022 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen und entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit den folgenden Ausnahmen:
Transparenz und externe Berichterstattung – Empfehlung F.2
Erläuterung: SIMONA veröffentlicht ihren Konzernabschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Aufgrund des definierten Procedere der Abschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.
Vergütung des Vorstands – Empfehlung G.10
Erläuterung: Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden nicht aktienbasiert gewährt. Die SIMONA AG hält keine eigenen Aktien, die für eine solche Gewährung zur Verfügung stehen würden. Die Vorstandsmitglieder könnten die gewährten variablen Vergütungsbeträge aufgrund des geringen Streubesitzes und damit verbundenem niedrigem Handelsvolumen auch nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft anlegen.
Vergütung des Vorstands – Empfehlung G.11
Erläuterung: Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen eine Möglichkeit, die variable Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern, aktuell nicht vor. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Kopplung der variablen Vergütung an die EBIT-Entwicklung der Gesellschaft den Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse ausreichend Rechnung trägt.
Vergütung des Aufsichtsrats - Empfehlung G.17
Erläuterung: Die Satzung der SIMONA sieht vor, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat besonders vergütet werden. Des Weiteren werden auch Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen gesondert vergütet. Eine separate Vergütung eines Ausschussvorsitzes erfolgt hingegen nicht und wird derzeit auch nicht für erforderlich gehalten.
Kirn, 05. April 2024
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand